Arbeitsrecht
Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts sind wir regelmäßig tätig:
Arbeitsverhältnisse
Begründung von Dienst- und Arbeitsverträgen / ordentliche und außerordentliche Kündigung / Anfechtung / Aufhebung von Arbeitsverträgen
Betriebsübergänge nach § 613a BGB
Individualarbeitsrecht
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Teilzeit-/ Befristungsgesetz, Schadensersatzansprüche, Haftungsfragen, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Fortbildungen, Ausbildungsfragen, Gleichbehandlungsfragen, Urlaubsrecht
außergerichtliche Streitbeilegung
Abschluss von Aufhebungsverträgen
Kollektivarbeitsrecht
Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, Streik, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung des Betriebsrates, betriebliche Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Fricke & Collegen PartGmbB
Yorckstraße 10 · 30161 Hannover
Telefon: 0511 340 17-0
E-Mail: info@anwaltskanzlei-fricke.de
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Betriebsübergänge nach § 613a BGB
Individualarbeitsrecht
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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Struck (Fachanwalt für Arbeitsrecht)