Immissionsschutzrecht
Immissionsschutzrecht
In unserer auf das Umweltrecht ausgerichteten Kanzlei nimmt das Immissionsschutzrecht – als Teilgebiet des Umweltrechts – einen besonderen Stellenwert ein. Fünf Anwälte unserer Sozietät bearbeiten regelmäßig und bundesweit immissionsschutzrechtliche Mandate. Wir beraten und vertreten in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Rechtsfragen Anlagenbetreiber, Investoren, Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden, betroffene Anwohner und Bürgerinitiativen. Durch unsere hohe Spezialisierung ist es uns möglich, die relevante Rechtsprechung in diesem Rechtsbereich genauestens zu verfolgen. Auch aktuelle Rechtsentwicklungen beobachten wir sehr aufmerksam.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht liegen in den folgenden Bereichen:
Insbesondere bei der Errichtung der folgenden Anlagen werden wir regelmäßig beratend und vertretend tätig:
Ein weiterer immissionsschutzrechtlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Lärmschutzes:
Außerdem sind wir in den folgenden Bereichen des Immissionsschutzrechts tätig:
Hingewiesen sei darauf, dass Anwohner, die sich gegen eine nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Wehr setzen wollen, sog. Präklusionsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beachten müssen. Werden solche Fristen nicht beachtet bzw. Einwendungen innerhalb solcher Fristen nicht formgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht, kann dies zu einem vollständigen Verlust der Rechtsschutzmöglichkeiten führen. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht darauf, dass die Genehmigungsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig sehr umfangreich sind, sollten Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, wenn wir Sie in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vertreten sollen.
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Immissionsschutzrecht
Immissionsschutzrecht
In unserer auf das Umweltrecht ausgerichteten Kanzlei nimmt das Immissionsschutzrecht – als Teilgebiet des Umweltrechts – einen besonderen Stellenwert ein. Fünf Anwälte unserer Sozietät bearbeiten regelmäßig und bundesweit immissionsschutzrechtliche Mandate. Wir beraten und vertreten in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Rechtsfragen Anlagenbetreiber, Investoren, Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden, betroffene Anwohner und Bürgerinitiativen. Durch unsere hohe Spezialisierung ist es uns möglich, die relevante Rechtsprechung in diesem Rechtsbereich genauestens zu verfolgen. Auch aktuelle Rechtsentwicklungen beobachten wir sehr aufmerksam.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht liegen in den folgenden Bereichen:
Insbesondere bei der Errichtung der folgenden Anlagen werden wir regelmäßig beratend und vertretend tätig:
Ein weiterer immissionsschutzrechtlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Lärmschutzes:
Außerdem sind wir in den folgenden Bereichen des Immissionsschutzrechts tätig:
Hingewiesen sei darauf, dass Anwohner, die sich gegen eine nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Wehr setzen wollen, sog. Präklusionsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beachten müssen. Werden solche Fristen nicht beachtet bzw. Einwendungen innerhalb solcher Fristen nicht formgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht, kann dies zu einem vollständigen Verlust der Rechtsschutzmöglichkeiten führen. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht darauf, dass die Genehmigungsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig sehr umfangreich sind, sollten Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, wenn wir Sie in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vertreten sollen