Rechtsanwalt – Dr. Hanns-Georg Fricke

Rechtsanwalt
Dr. Hanns-Georg Fricke

Partner | Notar a.D.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Immobilienrecht
  • Erbrecht / Vermögensnachfolge
  • Vertragsrecht

Rechtsanwalt
Dr. Hanns-Georg Fricke

Partner | Notar a.D.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

  • Immobilienrecht
  • Erbrecht / Vermögensnachfolge

2005 Fachanwaltskurs für Erbrecht
2002 Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Hannover AG
2002 Zulassung beim OLG Celle
1996 Mitglied als Bürgervertreter im Bauausschuss der Landeshauptstadt Hannover und Vorsitz des Wirtschaftsausschusses
1992–1996 Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Hannover
1980 Zulassung als Notar in Hannover
1973 Bestehen des Assessorexamens in Niedersachsen und Eintritt als Rechtsanwalt in die Praxis des Vaters Dr. Hellmuth Fricke in Hannover
1972 Promotion zum Auslandsinvestmentgesetz
1969 Referendarzeit in Bayern und Niedersachsen
1964 Abitur, nach der Bundeswehrzeit bei der Marine Beginn des Jurastudiums in München und Lausanne/Schweiz

Die rechtliche Behandlung ausländischer Investmentgesellschaften in Deutschland: Darstellung auf der Grundlage des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen.
Lebenslauf

2005

Fachanwaltskurs für Erbrecht

2002

Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Hannover AG

2002

Zulassung beim OLG Celle

1996

Mitglied als Bürgervertreter im Bauausschuss der Landeshauptstadt Hannover und Vorsitz des Witschaftsausschusses

1992-1996

Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Hannover

1980

Zulassung als Notar in Hannover

1973

Bestehen des Assessorexamens in Niedersachsen und Eintritt als Rechtsanwalt in die Praxis des Vaters Dr. Hellmuth Fricke in Hannover

1972

Promotion zum Auslandsinvestmentgesetz

1969

Referendarzeit in Bayern und Niedersachsen

1964

Abitur, nach der Bundeswehrzeit bei der Marine Beginn des Jurastudiums in München und Lausanne/Schweiz
Veröffentlichungen
  • Die rechtliche Behandlung ausländischer Investmentgesellschaften in Deutschland: Darstellung auf der Grundlage des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen.
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